Rechner auswählen

Aufgrund der aktuellen Situation steht
der Rechner zurzeit nicht zur Verfügung.

<
offene Stellen Job Stadtwerke Mühlhausen

Aktuelle Stellenausschreibungen

Energiepreisbremsenrechner Stadtwerke Mühlhausen

Energiepreisbremsenrechner

Energiepreisbremsen

für Privat- und Kleingewerbekunden

Hand mit Smartphone

Online-Kundenportal

Gemütlich Daten von zu Hause aus einsehen und verwalten.

Elektromobilität

Nachhaltig und umweltfreundlich in Mühlhausen unterwegs.

Foto Hochhaus mit weissem Verlauf

FAQ CO2KostAufG

Alles zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

>

Wichtige Informationen zur Energiepreisbremse

(vom 30.03.2023)

Ihre Entlastung durch die Preisbremsen

Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Die Preisbremse greift ab März 2023, rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Es gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der „gedeckelte“ Preis. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Sie Ihren regulären Vertragspreis.

Sie erhalten Ihre staatliche Entlastung automatisch – Sie müssen nichts unternehmen.

Die Stadtwerke Mühlhausen begrüßen die staatlichen Preisbremsen und arbeiten daran, diese umzusetzen. Um die Unterstützung zu bekommen müssen Sie nichts tun. Die Stadtwerke informieren Sie schriftlich über den persönlichen Entlastungsbetrag und den neuen Abschlagsplan.

Hohe Auslastung und erforderliche Umstellung der IT führt teilweise zu Verzögerungen 

Um Sie schnell finanziell zu entlasten, wurden die Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten die Stadtwerke Mühlhausen mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Leider kommt es bei der Neuberechnung der Abschläge zu Verzögerungen. Grund dafür ist, dass die Stadtwerke für die Berechnung der kundenindividuellen Entlastungsbeträge auf Abrechnungssoftware von externen Unternehmen angewiesen sind. Für Sie heißt das, dass Sie im April eine Information darüber erhalten werden, wie hoch Ihre Ersparnis sowie die neuen Abschläge ausfallen.

Was bedeutet dies für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Mühlhausen?

Für März werden die Abschläge wie vereinbart in gewohnter Höhe abgebucht. Aufgrund der oben genannten Gründe werden die Entlastungen erst im April, rückwirkend auch für die Monate Januar bis März umgesetzt werden können. Der Abschlag für April wird somit um den 4-fachen Entlastungsbetrag verringert. Sollten die Entlastungssummen den April-Abschlag übersteigen, werden die Differenzbeträge im Mai berücksichtigt. 

Auf eine Sache können Sie sich aber verlassen: Sie werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens und der Verzögerung der Abschlagskürzung in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren.

Wir bitten Sie um Verständnis und bedanken uns für Ihr Vertrauen.

Besonders häufig gestellte Fragen zur Energiepreisbremse beantworten wir hier für Sie

zurück