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Ersatzversorgung Strom in Mühlhausen

Sie haben Energie aus dem Netz entnommen, aber keinen Vertrag abgeschlossen? Ihr Energieversorger hat die Belieferung eingestellt? Ihr Lieferantenwechsel hat nicht geklappt?

Dann ist die Ersatzversorgung Ihr Tarif. Wir beliefern Sie zu den allgemeinen Preisen der Ersatzversorgung. Wir sind örtlich zuständiger Grundversorger für Mühlhausen.

  • Für alle Strombezieher im Netzgebiet der Stadtwerke Mühlhausen Netz GmbH
  • Vertragslaufzeit: maximal 3 Monate
  • Vertragsverlängerung: je ein Tag
  • Kündigungsfrist: keine
  • Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen

 

Ersatzversorung Strom von Haushaltskunden in Mühlhausen  

Die Preise der Ersatzversorung von Haushaltskunden gelten für die Belieferung innerhalb des Grundversorgungsgebietes der Stadtwerke Mühlhausen GmbH gemäß Energiewirtschaftsgesetz für Gewerbekunden bis 10.000 kWh pro Jahr sowie Privatkunden:

Privatkunden

Grundpreis

Arbeitspreis

netto Euro/Monat brutto Euro/Monat netto Cent/kWh brutto Cent/kWh
Eintarifmessung

8,03

9,56 40,07 47,68
Zweitarifmessung
(mit Schwachlastregelung)
Arbeitspreis HT

9,19

10,94

40,07 47,68
Arbeitspreis NT 39,09 46,52

 

Die Preise sind gültig ab 01.03.2024 mit einem Umsatzsteuersatz von 19 %.

Schaltzeiten: HT 06:00 - 22:00 Uhr; NT 22:00 - 06:00 Uhr
Hinweis: Bei Heiztarif-Kunden gelten die Schalt- und Sperrzeiten des MühlStrom THERM.

Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung werden 14,80 € netto bzw. 17,61 € brutto berechnet.

Zusammensetzung der Nettopreise
alle Angaben in Netto
(die Angaben basieren auf dem duchschnittlichen Verbrauchsverhalten aller Kundengruppen)
Cent/kWh Euro/Jahr
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
HT 1,590
NT 0,610
Umlage nach § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 0,275
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,643
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,656
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 8,420
Grundpreis Netz 80,00
Messstellenbetrieb 23,40
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile
HT 13,634 103,40
NT 12,654
Rechnerisch ergibt sich für
Stromeinkauf, Vertrieb, Service (HT) 26,436 6,88
Stromeinkauf, Vertrieb, Service (NT) 26,436

 


Ersatzversorgung Strom von Nicht-Haushaltskunden in Mühlhausen  

Die Preise der Ersatzversorung von Nicht-Haushaltskunden gelten für die Belieferung innerhalb des Grundversorgungsgebietes der Stadtwerke Mühlhausen GmbH gemäß Energiewirtschaftsgesetz für Gewerbekunden größer 10.000 kWh pro Jahr:

mit/ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis
netto
Euro/Monat
brutto
Euro/Monat
netto
Cent/kwh
brutto
Cent/kWh
reiner Energiepreis 2,00 2,38 16,31 19,41

 

Die Preise sind gültig ab 01.03.2024 mit einem Umsatzsteuersatz von 19 %.

Die genannten Preise werden zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt jeweils gültigen Netzentgelte der Stadtwerke Mühlhausen Netz GmbH, zuzüglich der Konzessionsabgabe, zuzüglich der Stromsteuer (in der jeweiligen gesetzlichen Höhe), zuzüglich dem Aufschlag auf das Netznutzungsentgelt aus dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G), zuzüglich § 19 Strom NEV-Umlage und zuzüglich der Offshore-Umlage in Rechnung gestellt. Auf den hieraus resultierenden Gesamtbetrag wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (derzeit 19 %) erhoben. Die jeweils geltenden staatlich veranlassten Kostenbestandteile sind hier ersichtlich.

Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung werden 14,80 € netto bzw. 17,61 € brutto berechnet.


Niedertarifzeiten (NT):

Mo.-Fr. 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Sa. 13:00 Uhr bis Mo. 06:00 Uhr
Feiertage ganztägig

Hochtarifzeiten (HT):

übrige Zeit

Sperrzeiten:
(Unterbrechung des Strombezugs für die Heizung)

Mo. - Fr. 08.00 Uhr bis 09:00 Uhr, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr


Downloads zur Ersatzversorgung Strom in Mühlhausen