Energieausweise
Die Stadtwerke Mühlhausen stellen verbrauchsabhängige Energieausweise aus. Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch Ihres Wohngebäudes.
Seit 2014 ist ein Energieausweis Pflicht, wenn Sie ein Haus neu bauen oder ein Wohngebäude vermieten.
Den Ausweis gibt es als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Während beim Verbrauchsausweis die Verbräuche der letzten drei Jahre zugrunde gelegt werden, wird beim Bedarfsausweis der Energiebedarf auf Basis der technischen Gebäudedaten berechnet.
Einen verbrauchsabhängigen Energieausweis dürfen Sie bei diesen Bestandsbauten verwenden:
- Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen und Nicht-Wohngebäuden
- Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, wenn der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde
- Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, die Immobilie dann aber nach der Ersten Wärmeschutzverordnung modernisiert wurde
- Bei Neubauten und nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, muss ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgelegt werden.
Ein Formular zur Beantragung des Energieausweises im PDF-Format finden Sie hier. Einfach ausdrucken und ausgefüllt an uns zurücksenden.