Ersatzversorgung Strom in Mühlhausen
Sie haben Energie aus dem Netz entnommen, aber keinen Vertrag abgeschlossen? Ihr Energieversorger hat die Belieferung eingestellt? Ihr Lieferantenwechsel hat nicht geklappt?
Dann ist die Ersatzversorgung Ihr Tarif. Wir beliefern Sie zu den allgemeinen Preisen der Ersatzversorgung. Wir sind örtlich zuständiger Grundversorger für Mühlhausen.
- Für alle Strombezieher im Netzgebiet der Stadtwerke Mühlhausen Netz GmbH
- Vertragslaufzeit: maximal 3 Monate
- Vertragsverlängerung: je ein Tag
- Kündigungsfrist: keine
- Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen
Ersatzversorung Strom von Haushaltskunden in Mühlhausen
Die Preise der Ersatzversorung von Haushaltskunden gelten für die Belieferung innerhalb des Grundversorgungsgebietes der Stadtwerke Mühlhausen GmbH gemäß Energiewirtschaftsgesetz für Gewerbekunden bis 10.000 kWh pro Jahr sowie Privatkunden:
Privatkunden |
Grundpreis |
Arbeitspreis |
||
---|---|---|---|---|
netto Euro/Monat | brutto Euro/Monat | netto Cent/kWh | brutto Cent/kWh | |
Eintarifmessung |
8,03 |
9,56 | 40,07 | 47,68 |
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung) |
||||
Arbeitspreis HT |
9,19 |
10,94 |
40,07 | 47,68 |
Arbeitspreis NT | 39,09 | 46,52 |
Die Preise sind gültig ab 01.03.2024 mit einem Umsatzsteuersatz von 19 %.
Schaltzeiten: HT 06:00 - 22:00 Uhr; NT 22:00 - 06:00 Uhr
Hinweis: Bei Heiztarif-Kunden gelten die Schalt- und Sperrzeiten des MühlStrom THERM.
Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung werden 14,80 € netto bzw. 17,61 € brutto berechnet.
Zusammensetzung der Nettopreise | ||
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alle Angaben in Netto (die Angaben basieren auf dem duchschnittlichen Verbrauchsverhalten aller Kundengruppen) |
Cent/kWh | Euro/Jahr |
Stromsteuer | 2,050 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | ||
HT | 1,590 | |
NT | 0,610 | |
Umlage nach § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes | 0,275 | |
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung | 0,643 | |
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes | 0,656 | |
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 8,420 | |
Grundpreis Netz | 80,00 | |
Messstellenbetrieb | 23,40 | |
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Kostenbestandteile | ||
HT | 13,634 | 103,40 |
NT | 12,654 | |
Rechnerisch ergibt sich für | ||
Stromeinkauf, Vertrieb, Service (HT) | 26,436 | 6,88 |
Stromeinkauf, Vertrieb, Service (NT) | 26,436 |
Ersatzversorgung Strom von Nicht-Haushaltskunden in Mühlhausen
Die Preise der Ersatzversorung von Nicht-Haushaltskunden gelten für die Belieferung innerhalb des Grundversorgungsgebietes der Stadtwerke Mühlhausen GmbH gemäß Energiewirtschaftsgesetz für Gewerbekunden größer 10.000 kWh pro Jahr:
mit/ohne Leistungsmessung | Grundpreis | Arbeitspreis | ||
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netto Euro/Monat |
brutto Euro/Monat |
netto Cent/kwh |
brutto Cent/kWh |
|
reiner Energiepreis | 2,00 | 2,38 | 16,31 | 19,41 |
Die Preise sind gültig ab 01.03.2024 mit einem Umsatzsteuersatz von 19 %.
Die genannten Preise werden zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt jeweils gültigen Netzentgelte der Stadtwerke Mühlhausen Netz GmbH, zuzüglich der Konzessionsabgabe, zuzüglich der Stromsteuer (in der jeweiligen gesetzlichen Höhe), zuzüglich dem Aufschlag auf das Netznutzungsentgelt aus dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G), zuzüglich § 19 Strom NEV-Umlage und zuzüglich der Offshore-Umlage in Rechnung gestellt. Auf den hieraus resultierenden Gesamtbetrag wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (derzeit 19 %) erhoben. Die jeweils geltenden staatlich veranlassten Kostenbestandteile sind hier ersichtlich.
Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung werden 14,80 € netto bzw. 17,61 € brutto berechnet.
Niedertarifzeiten (NT):
Mo.-Fr. 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Sa. 13:00 Uhr bis Mo. 06:00 Uhr
Feiertage ganztägig
Hochtarifzeiten (HT):
übrige Zeit
Sperrzeiten:
(Unterbrechung des Strombezugs für die Heizung)
Mo. - Fr. 08.00 Uhr bis 09:00 Uhr, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr