Fragen und Antworten zum Vertrieb
Fragen und Antworten
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Wie setzt sich der Strom der Stadtwerke Mühlhausen zusammen (Stromkennzeichnung)?
Unsere Stromkennzeichnung finden Sie hier.
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Stromausfall - was jetzt?
Dank leistungsfähiger Technik, bestens qualifiziertem Personal und umfassender Vorsorge- und Kontrollmaßnahmen kommt ein Stromausfall bei uns sehr selten vor. Im seltenen Fall der Fälle überprüfen Sie bitte bei einem Stromausfall immer zuerst Ihre Sicherungen. Vielleicht hat ein defektes Gerät in Ihrem Haushalt einen Kurzschluss verursacht. Wenn das nicht der Fall ist, vergewissern Sie sich bitte, ob nur bei Ihnen oder auch in der Nachbarschaft der Strom ausgefallen ist. Sollte es nur bei Ihnen sein, rufen Sie am besten einen qualifizierten Elektroinstallateur an. Sollte der Service-Partner keinen Fehler feststellen können, benachrichtigen Sie bitte die Störungshotline. Wenn hingegen auch in der Nachbarschaft kein Strom mehr fließt, kontaktieren Sie unsere Störungsstelle bitte direkt. Ein Tipp: Notieren Sie sich die Telefonnummer unserer Störungsstelle auf Papier oder in Ihrem Handy, um sie im unwahrscheinlichen Fall eines Stromausfalls zur Hand zu haben.
- Wie lautet die Störungsfallnummer?
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Wie sicher ist Erdgas?
Gasleitungen, Gaszähler und Druckregelgeräte sind äußerst temperaturbeständig. Damit ist die Gasleitungsanlage sogar in einem Brandfall sicher. Strenge Sicherheitsbestimmungen gewährleisten, dass das Störfallrisiko äußerst gering ist.
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Wie oft und von wem sollten eigentlich die häuslichen Gasanlagen überprüft werden?
Lassen Sie Ihre Anlage einmal pro Jahr durch eine dafür zugelassene Firma prüfen und warten.
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Was tun, wenn es Probleme mit der Gasversorgung gibt?
Grundsätzlich setzen wir alles daran, dass es erst gar nicht zu Störungen kommt. Sollte es aber trotzdem einmal passieren, haben wir für Sie einen rund um die Uhr besetzten Notdienst eingerichtet, der Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite steht.
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Was tun bei Gasgeruch?
Es kommt praktisch nie vor aber falls doch: Verlassen Sie bitte bei stechendem Gasgeruch unbedingt zuerst das betroffene Gebäude oder das betroffene Grundstück! Dann benachrichtigen Sie bitte mit entsprechendem Abstand umgehend unseren Bereitschaftsdienst unter der Störungsfallnummer.
Beachten Sie bitte außerdem die folgenden Verhaltensregeln im Haus:- Nicht rauchen
- Kein Feuerzeug oder Streichholz betätigen
- Wenn der Gasgeruch von außen in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus strömt, bitte umgehend Fenster und Türen schließen
- Ansonsten gilt: Fenster und Türen öffnen
- Keine elektrischen Schalter, Stecker, Klingeln und auch kein Telefon benutzen
- Alle Gashähne schließen
- Mitbewohner durch Klopfen und Rufen warnen (nicht klingeln)
- Das Eintreffen des Monteurs an der Haustür abwarten, weil der Mitarbeiter nicht bei Ihnen klingeln darf
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Was passiert, wenn ich zuviel oder zuwenig bezahlt habe?
- Sollten Ihre geleisteten Abschlagsraten den tatsächlich errechneten Gesamtbetrag überschreiten, dann erhalten Sie dieses Guthaben selbstverständlich zurück.
- Haben Sie zuwenig bezahlt, dann informieren wir Sie auf der Verbrauchsabrechnung über den nachzuzahlenden Betrag.
- Wenn Sie bereits an unserem bequemen Einzugsverfahren teilnehmen, dann schreiben wir automatisch den zuviel gezahlten Betrag Ihrem Konto gut bzw. buchen den noch fehlenden Restbetrag ab.
- Barzahler sollten uns für eine Gutschrift Ihre Bankverbindung mitteilen bzw. müssten den noch ausstehenden Betrag überweisen.
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An wen wende ich mich, wenn ich meine Abschlagsraten ändern möchte?
Am einfachsten können Sie die Abschlagsratenänderung über unser Online-Formular vornehmen. Oder rufen Sie uns gerne an.
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Wie kann ich am einfachsten feststellen, ob die Höhe meiner Abschläge richtig gewählt wurde?
Rufen Sie uns an und teilen Sie uns Ihre aktuellen Zählerstände mit. Damit erstellen wir eine simulierte Abrechnung, mit der wir die Abschlagshöhe schnell und einfach überprüfen können.
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Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
Unsere Tarife beinhalten einen Arbeits- und einen Grundpreis. Der Grundpreis bzw. Messpreis ist ein Festpreis, der unabhängig von Ihrem Verbrauch berechnet wird. Er deckt die Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes und der Zähleranlage sowie die entstehenden Kosten für Ablesung und Abrechnung ab. Der Arbeitspreis berechnet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch und ist für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) zu zahlen.
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Wie werde ich über Preisänderungen informiert?
Neu: Wir informieren Sie über jede Preisänderung persönlich. Darüber hinaus können Sie sich auch ganz einfach hier auf dieser Website auf dem Laufenden halten.
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Kann ich (auch während des Jahres) meine Abschlagsraten ändern?
Natürlich ändern wir auch während des Jahres auf begründeten Wunsch hin die Höhe der Abschlagsrate.
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Wann erfolgt die Zählerablesung und wann werden die Jahresabrechnungen versandt?
Die Zählerablesung - mit Ausnahme der Sonderabnehmer - erfolgt Mitte bis Ende Dezember. Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit mitgeteilt. Der Rechnungsversand erfolgt Mitte bis Ende Januar, der Zahlungstermin liegt zwei Wochen später.
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Was passiert, wenn der Ableser kommt und ich nicht zu Hause bin?
Dann finden Sie im Briefkasten eine Ablesekarte. Damit können Sie uns den Zählerstand per Post zukommen lassen. Oder Sie nutzen unseren Internet-Service und teilen uns ganz einfach per Online-Formular Ihren Zählerstand mit.
Erhalten wir keinen abgelesenen Zählerstand, dann wird Ihr Verbrauch geschätzt. Unser Abrechnungssystem macht das äußerst genau. Einen Hinweis auf den Schätzwert finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung.
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Wie erteile ich eine Einzugsermächtigung?
Dies ist ganz einfach: Entweder Sie nutzen unseren Internetservice - einfach ausfüllen und losschicken. Oder Sie senden uns ein formloses Anschreiben mit den wichtigen Informationen zu Ihrer Bankverbindung, wie BLZ, Kontonummer und dem Datum, ab wann die Einzugsermächtigung gelten soll. Wenn Sie dann noch die Vertragskontonummer und Ihre Anschrift angeben, richten wir Ihnen den automatischen Bankeinzug gerne ein.
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Wer kann mir Auskunft geben zu meiner Verbrauchsabrechnung?
Wir haben für Sie eine übersichtliche Rechnungserläuterung erstellt. Sollten Sie dennoch Fragen haben, melden Sie sich gerne direkt bei uns.

